Beschreibung des Prozesses Das Studentenwerk OstNiedersachsen kann Studierende gemäß § 2 Abs. 1 seiner Beitragssatzung für ein Semester von der Beitragspflicht befreien. Der Antrag wird ausschließlich direkt vom Studentenwerk bearbeitet (nicht von der Hochschule). Der Antrag muss für ein Sommersemester bis zum 31.05. und für ein Wintersemester bis zum 30.11. gestellt werden.
Visualisierung des Prozessablaufs
Studentenwerksbeitrag zurückerstatten
Studentenwerksbeitrag zurückerstatten Studentenwerksbeitrag zurückerstatten Studentenwerksbeitrag zurückerstatten Studentenwerksbeitrag zurückerstatten Studierende: mit dem vollen Beitrag für das Semester zurückmelden, für das die Rückerstattung beantragt werden soll
Studierende: mit dem vollen Beitrag für das Semester zurückmelden, für das die Rückerstattung beantragt werden soll Die Rückmeldezeiträume sind unter Semestertermine zu finden. Die Rückmeldedetails veröffentlicht kurz vorher das Immatrikulationsbüro. Studierende: Antrag inkl. angehängtem Nachweis per Post an das Studentenwerk senden
Studierende: Antrag inkl. angehängtem Nachweis per Post an das Studentenwerk senden Ende Ende Ende Ende Ende Antragsfristen:
31. Mai für dasselbe Sommersemester
30. November für dasselbe Wintersemester
Antragsfristen: 31. Mai für dasselbe Sommersemester 30. November für dasselbe Wintersemester Wohnen Sie im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNds.?
Wohnen Sie im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNds.? Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter
Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter ja ja ja ja Studierende: Erstattungsantrag ausfüllen und unterschreiben
Studierende: Erstattungsantrag ausfüllen und unterschreiben Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags
Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags nein nein nein nein Studierende: Bescheid über das genehmigte Urlaubsseme s ter ko pieren und mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts oder Kopie des Personalausweises als Anlage zum Antrag verwenden
Studierende: Bescheid über das genehmigte Urlaubssemester kopieren und mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts oder Kopie des Personalausweises als Anlage zum Antrag verwenden Studierende: Zulassung der ausländischen Hochschule (oder andere Nachweise) kopieren und als Anlage zum Antrag verwenden
Studierende: Zulassung der ausländischen Hochschule (oder andere Nachweise) kopieren und als Anlage zum Antrag verwenden Studentenwerk: Antrag prüfen und bei Bewilligung den Beitrag an die*den Studierende*n überweisen
Studentenwerk: Antrag prüfen und bei Bewilligung den Beitrag an die*den Studierende*n überweisen Liegt ein Studiensemester im Ausland ohne Urlaubssemester vor ?
Liegt ein Studiensemesterim Ausland ohneUrlaubssemester vor? Liegt ein
Urlaubssemester vor?
Liegt ein Urlaubssemester vor? ja ja ja ja ja ja ja ja ja Sind Sie an mindestens 120 Tagen während des Semesters
nicht am Studienort?
Sind Sie an mindestens 120Tagen während des Semesters nicht am Studienort? ja ja ja ja Befinden Sie sich im Urlaubssemester oder im Studiensemester
im Ausland?
Befinden Sie sich im Urlaubssemester oder im Studiensemester im Ausland? ja ja ja ja nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein nein Studentenwerk: Beitrag kann nicht zurückerstattet werden
Studentenwerk: Beitrag kann nicht zurückerstattet werden
Ihre Ansprechpersonen
Postanschrift: Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Immatrikulationsbüro (I-Büro) Salzdahlumer Str. 46/48 38302 Wolfenbüttel
Besucheradresse: Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Immatrikulationsbüro (I-Büro) Am Exer 1 38302 Wolfenbüttel
Postanschrift: Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften - Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel Career Service Karl-Scharfenberg-Str. 55-57 38229 Salzgitter
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Salzgitter: Raum A.1OG.02 WF, WOB, SUD: siehe Sprechzeiten
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