Studentenwerksbeitrag zurückerstatten (ZOIS)

Zuletzt geändert von Julia Schlüns am 2024/08/19 07:18


Beschreibung des Prozesses

Das Studentenwerk OstNiedersachsen kann Studierende gemäß § 2 Abs. 1 seiner Beitragssatzung für ein Semester von der Beitragspflicht befreien. Der Antrag wird ausschließlich direkt vom Studentenwerk bearbeitet (nicht von der Hochschule). Der Antrag muss für ein Sommersemester bis zum 31.05. und für ein Wintersemester bis zum 30.11. gestellt werden. 
 


Visualisierung des Prozessablaufs

Studentenwerksbeitrag zurückerstatten
Studentenwerksbeitrag zurückerstatten Studentenwerksbeitrag zurückerstatten Studentenwerksbeitrag zurückerstatten Studentenwerksbeitrag zurückerstatten
Studierende:
mit dem vollen Beitrag für das Semester zurückmelden, für das die Rückerstattung beantragt werden soll
Studierende:mit dem vollen Beitrag für das Semester zurückmelden, für das die Rückerstattung beantragt werden soll
Die Rückmeldezeiträume sind unter Semestertermine zu finden. Die Rückmeldedetails veröffentlicht kurz vorher das Immatrikulationsbüro.
Die Rückmeldezeiträume sind unter Semestertermine zu finden. Die Rückmeldedetails veröffentlicht kurz vorher das Immatrikulationsbüro.
Studierende:
Antrag inkl. angehängtem Nachweis per Post an das Studentenwerk senden
Studierende:Antrag inkl. angehängtem Nachweis per Post an das Studentenwerk senden
Ende
EndeEndeEndeEndeEnde
Antragsfristen:
31. Mai für dasselbe Sommersemester
30. November für dasselbe Wintersemester
Antragsfristen:31. Mai für dasselbe Sommersemester30. November für dasselbe Wintersemester
Wohnen Sie im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNds.?
Wohnen Sie im Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNds.?
Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter
Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter Zuständigkeitsbereich des Studentenwerks OstNiedersachsen: Landkreise Lüneburg, Uelzen, Gifhorn, Peine, Hildesheim, Holzminden, Helmstedt, Wolfenbüttel und Goslar sowie die Städte Buxtehude, Wolfsburg, Braunschweig und Salzgitter
ja
ja ja ja ja
Studierende:
Erstattungsantrag ausfüllen und unterschreiben
Studierende:Erstattungsantrag ausfüllen und unterschreiben
Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags
Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags Antrag auf Erstattung des Studentenwerks-beitrags
nein
nein nein nein nein
Studierende:
Bescheid über das genehmigte Urlaubssemester kopieren und mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts oder Kopie des Personalausweises als Anlage zum Antrag verwenden
Studierende:Bescheid über das genehmigte Urlaubssemester kopieren und mit einer Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamts oder Kopie des Personalausweises als Anlage zum Antrag verwenden
Studierende:
Zulassung der ausländischen Hochschule (oder andere Nachweise) kopieren und als Anlage zum Antrag verwenden
Studierende:Zulassung der ausländischen Hochschule (oder andere Nachweise) kopieren und als Anlage zum Antrag verwenden
Studentenwerk:
Antrag prüfen und bei Bewilligung den Beitrag an die*den Studierende*n überweisen
Studentenwerk:Antrag prüfen und bei Bewilligung den Beitrag an die*den Studierende*n überweisen
Liegt ein Studiensemester
im 
Ausland ohne
Urlaubssemester vor
?
Liegt ein Studiensemesterim Ausland ohneUrlaubssemester vor?
Liegt ein
Urlaubssemester vor?
Liegt ein Urlaubssemester vor?
ja
ja ja ja ja ja
ja
ja ja ja ja
Sind Sie an mindestens 120
Tagen während des Semesters
 nicht am Studienort? 
Sind Sie an mindestens 120Tagen während des Semesters  nicht am Studienort? 
ja
ja ja ja ja
Befinden Sie sich im Urlaubssemester oder im Studiensemester
im Ausland?
Befinden Sie sich im Urlaubssemester oder im Studiensemester im Ausland?
ja
ja ja ja ja
nein
nein nein nein nein
nein
nein nein nein nein
nein
nein nein nein nein
Studentenwerk:
Beitrag kann nicht zurückerstattet werden
Studentenwerk:Beitrag kann nicht zurückerstattet werden

Ihre Ansprechpersonen

Studentenwerk OstNiedersachsen

Frau Doreen Dreier
Katharinenstr. 1
38106 Braunschweig
Tel.: +49 (0) 531 391 4808
E-Mail: d.dreier@stw-on.de
Internet: Studentenwerk OstNiedersachsen

 

Immatrikulationsbüro (I-Büro)

Bewerberhotline: +49 (0)5331 939 77770
Tel.: +49 (0)5331 939 15100
E-Mail: immatrikulation@ostfalia.de
Internet: Immatrikulationsbüro (I-Büro)

Postanschrift:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Immatrikulationsbüro (I-Büro)
Salzdahlumer Str. 46/48
38302 Wolfenbüttel

Besucheradresse:
Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften
- Hochschule Braunschweig/Wolfenbüttel
Immatrikulationsbüro (I-Büro)
Am Exer 1
38302 Wolfenbüttel

 

 

Career Service - Beratung (CS-B)
Tel.: +49 (0) 5341 875 15605
E-Mail: career@ostfalia.de 
Internet: Career Service
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Career Service
Karl-Scharfenberg-Str. 55-57
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Salzgitter: Raum A.1OG.02
WF, WOB, SUD: siehe Sprechzeiten

 


Zugehörige Dokumente