Beitrag für das Deutschlandsemester-Ticket rückerstatten (ZOIS)

Version 106.1 von Julia Schlüns am 2024/08/16 10:52


Beschreibung des Prozesses

Als Student*in eines Präsenzstudiengangs zahlen Sie einen Semesterbeitrag, der in der Regel einen Anteil für das Deutschlandsemester-Ticket enthält. Wenn Sie die zugehörigen Verkehrsmittel in einem Semester nicht nutzen können, besteht ggf. die Möglichkeit sich die Kosten auf Antrag erstatten zu lassen. Für die Erstattungen gelten einheitliche Bedingungen.

Mögliche Gründe für ein Erstattung sind:

  • bereits genehmigtes Urlaubssemester
  • Doppelimmatrikulation, neben der Ostfalia an der
  • Schwerbehinderung mit Anspruch auf unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr
  • im Studium vorgeschriebener Auslandsaufenthalt
  • Exmatrikulation (1 Monat nach Vorlesungsbeginn) bzw. Immatrikulation zurückgezogen
  • freiwilliger Aufenthalt zu Studienzwecken über mehr als 90 zusammenhängende Tage während des Semesters (ab 01.03. bzw. 01.09.) außerhalb des Geltungsbereichs des Deutschland-Ticket
    • freiwilliges Praktikum im Ausland
    • Erstellung der Abschlussarbeit im Ausland
    • Freiwilliger Auslandsaufenthalt zu studierenden Zwecken

Folgende Fristen sind einzuhalten:

Die Einreichungsfrist für die Rückerstattungsanträge endet immer einen Monat nach Vorlesungsbeginn! Das Datum des Vorlesungsbeginns finden Sie im Semesterzeitplan.

Den Antrag richten Sie mit allen im Prozessablauf für Sie zutreffenden Unterlagen direkt an die AStA-Geschäftsstelle. Am einfachsten ist es, wenn Sie den Antrag zum Ende des Prüfungszeitraums stellen.


Visualisierung des Prozessablaufs

Beitrag für das Deutschlandsemester-Ticket rückerstatten  
Beitrag für das Deutschlandsemester-Tick...
Studierende:
Immatrikulation beider
 Hochschulen einholen 
Studierende:Immatrikula...
Studierende:
mit dem vollen Beitrag
für das Semester
 zurückmelden, für das
die Rückerstattung
 beantragt werden soll

Studierende:mit dem vol...
Studierende:
Antragsformular ausfüllen
und mit oben genannten
Nachweisen per Post/Mail
an die AStA-Geschäftsstelle
senden oder persönlich
dort einreichen

Studierende:Antragsform...
Mitarbeiter*in
AStA-Geschäftsstelle:

Voraussetzungen für die Rückerstattung prüfen
Mitarbeiter*in AStA-Ges...
Die Rückmeldezeiträume sind unter Semestertermine zu finden. Die Rückmeldedetails veröffentlicht kurz vorher das Immatrikulationsbüro.
Die Rückmeldezeiträume sind unter Se...
Sind die
Voraussetzungen
erfüllt?
Sind die Voraussetzungenerfüllt?
Mitarbeiter*in AStA:
Antrag auf Rückerstattung ablehnen
Mitarbeiter*in AStA:Ant...
Ende
Ende
Fristende zur Einreichung:
Die Einreichungsfrist für die Rückerstattungsanträge endet immer  einen Monat nach Vorlesungsbeginn! Das Datum des Vorlesungsbeginns finden Sie im Semesterzeitplan
Fristende zur Einreichung:Die Einreichungsfrist...
nein
nein
ja
ja
Liegt eine Doppelimmatrikulation
vor?
Liegt eine Doppelimmatrikulati...
Absolvieren
eines Pflicht-Auslands-semesters?
Absolviereneines Pflicht-Ausla...
Andere Abwesenheit zu Studienzwecken?
Andere Abwesenheit zu Studienz...
Studierende/r im Urlaubssemester ?
Studierende/r im Urlaubssemest...
nein
nein
nein
nein
Als Schwerbehinderte/r befreit?
Als Schwerbehinderte/r befreit?
Anspruch auf unentgeltliche Beförderung nach § 228 Abs. 1 SGB IX
(Schwerbehindertenausweis mit Vermerk "unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Personenverkehr")
Anspruch auf unentgeltliche...
nein
nein
ja
ja
Studierende:
Bestätigung vom CS oder SSB darüber, dass Sie das in der Prüfungsordnung vorgeschriebene Auslandssemester absolvieren besorgen und Kopie als Nachweis bereithalten
Studierende:Bestätigung...
Studierende:
Bestätigung besorgen oder mit Begründung selbst erstellen, von wann bis
 wann Sie mehr als 90 zusammenhängende 
Tage nicht im 
Geltungsbereich des Deutschlandsemester-Tickets sind
Studierende:Bestätigung...
Studierende:
Bestätigung über Auslandsaufenthalt von mind. 90 zusammenhängende Auslandstage der AStA-Geschäftsstelle vorlegen
Studierende:Bestätigung...
ja
ja
ja
ja
Studierende:
Urlaubssemester beim
 I-Büro beantragen und Kopie 
der
Genehmigung als Nachweis bereithalten
Studierende:Urlaubs...
ja
ja
Studierende:
Kopie des Schwerbehinderten-ausweises erstellen und als Nachweis bereithalten
Studierende:Kopie des S...
ja
ja
Absolvieren
eines freiwilligen Auslandssemesters?
Absolviereneines freiwilligen...
nein
nein
Studierende:
Bestätigung über mehr als 90 zusammenhängende Auslands-tage besorgen (z.B. Einladung der Gasthochschule)
Studierende:Bestätigung...
z. B.
freiwilliges Praktikum,
Abschlussarbeit
z. B....
ja
ja
Formular auf Rückerstattung des De...
nein
nein
Legende:

CS = Career Service
RZ = Rechenzentrum
SSB = Studiereden-Servicebüro
Legende:CS = Career ServiceRZ = Rech...
bspw.
durch Arbeits- bzw.
Praktikumsvertrag
oder ähnliches
bspw. durch Arbeit...
Mitarbeiter*in
AStA-Geschäftsstelle:
Studierende über
die erfolgreiche Löschung des
 Deutschlandsemester
-Tickets informieren
Mitarbeiter*inAStA-Gesc...

Ihre Ansprechpersonen

 

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Tel.: +49 (0) 5331 939 17900
Fax: +49 (0) 5331 939 17932
E-Mail: asta-geschaeftsstelle@ostfalia.de
Internet: https://asta.ostfalia.de
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Zugehörige Dokumente

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